Achtung Kündigungsfalle bei langjährigen Mitarbeitern...

Ein Weckruf an die Personalabteilung! Wer kennt das nicht. Der Abteilungsleiter verkündet, dass er irgendwann gehen will und es gilt ein gemeinsames Datum festzulegen für den Austritt. Egal, ob wir hier jetzt von einer Eigenkündigung sprechen oder von der Arbeitgeberkündigung.

Je länger und je beliebter der Mitarbeiter war, desto laxer werden die Formalitäten gehandhabt. Da wird mit der Kündigung schon mal gewartet, bis der Mitarbeiter einen neuen Job hat und und und.

Schön wir haben uns ja auch alle lieb, aber ACHTUNG, dass darf nicht dazu führen, dass die gesetzlichen Regeln vernachlässigt oder sogar manchmal mit "Gottessegen vom Direktoren" ausser Kraft gesetzt werden.

Die Personalabteilung ist die neutrale Instanz im Unternehmen, die aus Vorsicht und zum Schutz des Unternehmens sich immer an die gesetzlichen Vorgaben hält.
Unklarheiten oder schwammige Formulierungen gehen im Streitfall immer zu Lasten des Arbeitgebers und so mancher Mitarbeiter-"Freund" wird nach seinem Austritt eben doch zum "Ex-Mitarbeiter-Feind".

Hier muss der Personaler Rückrat zeigen, was er allerdinga nur kann, wenn er selber vom Fach!

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