Fristlose wegen keine 2 Euro??
Da staunten wohl ale nicht schlecht! Trotz des Aufrufs für die Kassiererin Emmely kam ein "vernichtendes" Urteil!
Für mich ein Paradebeispiel für die fehlende Einsicht der Beteiligten. Denn, wer in seinem Beruf egal wie lange er für einen Betrieb gearbeitet hat, "veruntreut, klaut, mitgehen lässt" muss mit der Kündigung rechnen. Alle anderen vorgebrachten Argumente sind Nebenkriegsschauplätze.
Dabei spielt der Betrag überhaupt keine Rolle.
Er lässt sich nicht aufrechnen mit der über Jahre tadellos erbrachten Leistung. Hier gilt keine Verhältnismässigkeit. Wer hier als Arbeitgeber nicht sofort nach Bekanntwerden drastisch einscheitet, verschiebt eine unwiderrufliche Grenze.
Wenn bei der 1. Kassiererin 2 Euro durchgehen, gehen vielleicht beim nächsten mal noch 1.5 Euro durch. Oder sogar 2.5? Wo zieht denn da der Arbeitgeber eine Grenze? Hier gilt: Null-Toleranz.
Es muss sich jedem bewusst sein, dass er (auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die nicht direkt mit Geld arbeiten) immer mit dem Feuer spielt, wenn er/sie Betriebseigentum mitgehen lässt. Auch die Büroklammer gehört nicht mir, sondern dem Betrieb und kann im Ernstfall hässliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Eine Verschiebung der Eigentumsverhältnisse zu Gunsten des Angestellten ist auch nach x-Dienstjahren nicht gegeben. Vergessen tun wir das manchmal, sehen wir doch hier unsere eigene Identifikation manchmal als Grundlage dafür, dass wir uns am Betriebsvermögen im kleinen bereichern...."Ach, das tut ja nicht dem Betrieb weh oder das steht mir zu"
Manchmal macht uns aber so ein "drastisches" Beispiel wieder klar, wie sich die arbeitsvertraglichen Verhältnisse darstellen.
Für mich ein Paradebeispiel für die fehlende Einsicht der Beteiligten. Denn, wer in seinem Beruf egal wie lange er für einen Betrieb gearbeitet hat, "veruntreut, klaut, mitgehen lässt" muss mit der Kündigung rechnen. Alle anderen vorgebrachten Argumente sind Nebenkriegsschauplätze.
Dabei spielt der Betrag überhaupt keine Rolle.
Er lässt sich nicht aufrechnen mit der über Jahre tadellos erbrachten Leistung. Hier gilt keine Verhältnismässigkeit. Wer hier als Arbeitgeber nicht sofort nach Bekanntwerden drastisch einscheitet, verschiebt eine unwiderrufliche Grenze.
Wenn bei der 1. Kassiererin 2 Euro durchgehen, gehen vielleicht beim nächsten mal noch 1.5 Euro durch. Oder sogar 2.5? Wo zieht denn da der Arbeitgeber eine Grenze? Hier gilt: Null-Toleranz.
Es muss sich jedem bewusst sein, dass er (auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die nicht direkt mit Geld arbeiten) immer mit dem Feuer spielt, wenn er/sie Betriebseigentum mitgehen lässt. Auch die Büroklammer gehört nicht mir, sondern dem Betrieb und kann im Ernstfall hässliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Eine Verschiebung der Eigentumsverhältnisse zu Gunsten des Angestellten ist auch nach x-Dienstjahren nicht gegeben. Vergessen tun wir das manchmal, sehen wir doch hier unsere eigene Identifikation manchmal als Grundlage dafür, dass wir uns am Betriebsvermögen im kleinen bereichern...."Ach, das tut ja nicht dem Betrieb weh oder das steht mir zu"
Manchmal macht uns aber so ein "drastisches" Beispiel wieder klar, wie sich die arbeitsvertraglichen Verhältnisse darstellen.
DODING HR CONSULTING - 24. Feb, 13:47
Wer da alles mitreden will?
arbeitgeber in deutschland zeigt euch mit diesem einem solidarisch und stärkt ihm den rücken! es ist zum wohl von uns allen und hält die dummheit in schach.