Meinungsfreiheit
Da wird gerade 70 Jahre Befreiung und Kriegsende gefeiert und die FREIHEIT und damit auch die MEINUNGSFREIHEIT wieder einmal in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt.
Zu Recht, wie ich finde - nehmen wir das doch kaum noch wahr, dass darum echt gekämpft wurde auf Leben und Tod!
Da wo es keine Meinungsfreiheit gibt - zeigen wir mit dem Finger drauf und wollen das ändern - aber Vorstellen, was das wirklich heisst - können wir uns das ja alle nicht.
Schleichend beginnt aber ein Prozess, der die Meinungsfreiheit ausdehnt auf ein Gebiet - wo sie andere wissentlich verletzt, schändet oder missbraucht.
Die Rede sind von alle diejenigen, die unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit- Themen aufnehmen die andere bewusst verletzten und herabsetzen und sich dahinter verbergen um Hass und Zwietracht zu sähen.
Ein jeder kann sich dagegen wehren und auf Verleumdung und Unterlassen klagen.
Wir sollten von diesem Recht auch mehr Gebrauch machen und uns dagegen zu Wehr setzen und die Gerichte die Gesetze verdeutlichen - damit sie auch unter uns leben können.
Die schweigende Mehrheit toleriert nämlich sonst diese negative Ausweitung der Meinungsfreiheit und unterstützt klammheimlich diesen Prozess und wirkt auch so - auf Justitia indirekt ein.
Es gibt im Nachbarland NL eine Person - die darf sich vom Gesetz her, nicht selber äussern und hat damit eine beschränkte Meinungsfreiheit. Jede Äusserung untersteht der Verantwortung der Minister. Beleidigt jemand diese Person - so klagt nicht das Staatsoberhaupt selber an - sondern der Staatsanwalt im Justizministerium. So will es das Gesetz. Somit veranlasst auch nicht das Staatsoberhaupt eine Klage, sondern Minister und Staatssekretäre - wann eine Schmerzgrenze erreicht ist. Das Staatsoberhaupt selber hat hier keine reelle Meinungsfreiheit - kann sich somit auch öffentlich nicht dazu selber äussern! Wer das nicht begreift, hat die demokratische Grundordnung des Landes nicht begriffen und sollte mal seine Hausaufgaben machen.
Es gibt also eine gewollte Einschränkung die auch wiederum eigene Spielregeln gibt. Weitere gibt es bestimmt - kenne sie aber im Detail nicht so genau.
Bei all diesen Themen darf meiner Meinung nach eines nicht verlassen werden. Die verantwortungsvolle Eigenkontrolle eines Jeden BEVOR er seinen Mund aufmacht.
Meinungsfreiheit beinhaltet nicht - dass ich zu jeder Zeit dumpf meinen Senf heraus posaune - sondern vorher überlege, was ich damit anrichte und ob ich mir der Konsequenz meiner Worte bewusst bin.
DAS simple VORHER nachdenken und mein Umfeld mit einbeziehen ob ich damit jemand kränke oder verletze gehört mit zur Meinungsfreiheit! Sonst verlieren wir nächstens unser höchstes Gut.
Zu Recht, wie ich finde - nehmen wir das doch kaum noch wahr, dass darum echt gekämpft wurde auf Leben und Tod!
Da wo es keine Meinungsfreiheit gibt - zeigen wir mit dem Finger drauf und wollen das ändern - aber Vorstellen, was das wirklich heisst - können wir uns das ja alle nicht.
Schleichend beginnt aber ein Prozess, der die Meinungsfreiheit ausdehnt auf ein Gebiet - wo sie andere wissentlich verletzt, schändet oder missbraucht.
Die Rede sind von alle diejenigen, die unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit- Themen aufnehmen die andere bewusst verletzten und herabsetzen und sich dahinter verbergen um Hass und Zwietracht zu sähen.
Ein jeder kann sich dagegen wehren und auf Verleumdung und Unterlassen klagen.
Wir sollten von diesem Recht auch mehr Gebrauch machen und uns dagegen zu Wehr setzen und die Gerichte die Gesetze verdeutlichen - damit sie auch unter uns leben können.
Die schweigende Mehrheit toleriert nämlich sonst diese negative Ausweitung der Meinungsfreiheit und unterstützt klammheimlich diesen Prozess und wirkt auch so - auf Justitia indirekt ein.
Es gibt im Nachbarland NL eine Person - die darf sich vom Gesetz her, nicht selber äussern und hat damit eine beschränkte Meinungsfreiheit. Jede Äusserung untersteht der Verantwortung der Minister. Beleidigt jemand diese Person - so klagt nicht das Staatsoberhaupt selber an - sondern der Staatsanwalt im Justizministerium. So will es das Gesetz. Somit veranlasst auch nicht das Staatsoberhaupt eine Klage, sondern Minister und Staatssekretäre - wann eine Schmerzgrenze erreicht ist. Das Staatsoberhaupt selber hat hier keine reelle Meinungsfreiheit - kann sich somit auch öffentlich nicht dazu selber äussern! Wer das nicht begreift, hat die demokratische Grundordnung des Landes nicht begriffen und sollte mal seine Hausaufgaben machen.
Es gibt also eine gewollte Einschränkung die auch wiederum eigene Spielregeln gibt. Weitere gibt es bestimmt - kenne sie aber im Detail nicht so genau.
Bei all diesen Themen darf meiner Meinung nach eines nicht verlassen werden. Die verantwortungsvolle Eigenkontrolle eines Jeden BEVOR er seinen Mund aufmacht.
Meinungsfreiheit beinhaltet nicht - dass ich zu jeder Zeit dumpf meinen Senf heraus posaune - sondern vorher überlege, was ich damit anrichte und ob ich mir der Konsequenz meiner Worte bewusst bin.
DAS simple VORHER nachdenken und mein Umfeld mit einbeziehen ob ich damit jemand kränke oder verletze gehört mit zur Meinungsfreiheit! Sonst verlieren wir nächstens unser höchstes Gut.
DODING HR CONSULTING - 7. Mai, 10:35